Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Das ESF-Coaching
Viele Existenzgründungen werden mit Hilfe der Förderung namens Gründungszuschuss realisiert. Der Gründungszuschuss hilft arbeitslos gemeldeten Existenzgründern mit Arbeitslosengeld eins in der Startphase des Unternehmens und dient der Absicherung der Lebenshaltungskosten in den ersten neun Monaten nach der Gründung. Arbeitsagenturen können jedoch auch noch mehr für die Existenzgründung tun.
Zur Unterstützung einer Existenzgründung können Gründer, die den Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben, auch das so genannte ESF-Gründercoaching beantragen. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss ist dieses Coaching oder auch diese Gründungsberatung kein Anspruch gegenüber der Arbeitsagentur. Hier kommt es darauf an, ob gerade Geld in den entsprechenden Fördertöpfen vorhanden ist und ob die Bewilligung des Coachings sinnvoll erscheint. Jede Arbeitsagentur handhabt dies unterschiedlich. Für alle gilt jedoch, dass das ESF-Gründercoaching erst ab dem Zeitpunkt der Existenzgründung bewilligt werden kann. Es ist also nicht für die Vorbereitung einer Existenzgründung geeignet. Weiterhin gilt, dass das ESF-Gründercoaching innerhalb des ersten Jahres ab dem Zeitpunkt der Gründung abgeschlossen werden muss. Lassen Sie sich also nicht zu viel Zeit mit der Beantragung.
Die Arbeitsagenturen übernehmen im Rahmen des Gründercoachings die Kosten für eine Gründungsberatung. Meist müssen Sie die Umsatzsteuer jedoch selbst tragen. Wenn Sie kein Kleinunternehmer sind, dann können Sie sich die Umsatzsteuer problemlos im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen. Der Betrag, der bewilligt werden kann, ist nach oben begrenzt, die Bewilligungen schwanken in der Regel zwischen vierhundert und eintausendzweihundert Euro. Informieren Sie sich schon bei der Gründungszuschuss-Beantragung, wie es bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur mit einem ESF-Gründungscoaching aussieht: Wieviel bekämen Sie bewilligt? Gibt es das ESF-Gründercoaching bei Ihrer Arbeitsagentur? Müssen Sie die Umsatzsteuer selbst tragen?
Wer das ESF-Gründercoaching bewilligt bekommt, muss nun noch einen geeigneten Berater oder eine Beratin finden, die auf dem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit hilft. Damit kann der Erfolg einer Existenzgründung oft deutlich verbessert werden. Informieren Sie sich über unterschiedliche Berater und gehen Sie dorthin, wo Sie das Gefühl haben, Ihre Sache wird vertrauensvoll und professionell bearbeitet. Last but not least: Nichts dauert ewig. Das ESF-Gründercoaching kann jederzeit abgeschafft werden. Informieren Sie sich also unbedingt, ob diese Förderung für eine Existenzgründung für Sie noch zur Verfügung steht, wenn es soweit ist.
Wer einen Businessplan erstellen will und dabei Unterstützung von einer Beratung braucht, für den kommt das ESF-Coaching nicht in Frage. Nichtsdestotrotz kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter auch im Vorfeld schon für den Businessplan Gelder bewilligen. Fragen Sie hierfür bei Iher Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter nach. Insbesondere, wenn Sie eine Finanzierung von Banken brauchen, ist einleuchtend, dass der Businessplan perfekt sein muss und dass die Unterstützung durch eine Beratung sinnvoll ist. In vielen Fällen bewilligen die zuständigen Stellen dann auch Gelder hierfür.
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Über den Autor
Autor: Andrea Delp E-Mail: adelp@amaveo.de Web: www.amaveo.de amaveo innovationsmanagement ist ein Infoportal rund um die Existenzgründung mit Specials zum Gründungszuschuss, zum Businessplan und vielem mehr.
von: delpa
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