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Personalbedarfsplanung


In diese Planungen müssen viele Überlegungen mit einfließen, beispielsweise die Auftragslage in der Gegenwart und in der Zukunft und damit bedingter Mehr- oder Minderbedarf. Dabei muss entschieden werden, ob und wie viele Mitarbeiter neu eingestellt werden und wo man die Stellenausschreibungen publik macht.

Auch über die Qualifikation der zukünftigen Mitarbeiter muss bei der Personalbedarfsplanung im Vorfeld entschieden werden und ob sie einen Zeit- oder Festvertrag bekommen. Auch das Ausscheiden einiger Mitarbeiter aus Alters- oder Krankheitsgründen oder durch Kündigung von einer Seite kann dazu führen, dass neue Mitarbeiter eingestellt werden müssen.

Werden nicht mehr alle Mitarbeiter benötigt, stellt sich auch die Frage nach dem Umgang mit diesem Problem. Es muss entschieden werden, ob Mitarbeiter entlassen werden oder ob frei werdende Stellen einfach nicht mehr neu besetzt werden. Unter Umständen werden in einer Abteilung weniger Mitarbeiter benötigt, die dann in eine andere Abteilung versetzt werden können.

Wenn entlassen werden muss, ist zu entscheiden, wen man entlässt. Dabei ist die Personalbedarfsplanung auch an gesetzliche Bestimmungen gebunden, da beispielsweise Auszubildende, Behinderte und Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz genießen.

In einigen Betrieben werden nur saisonal mehr Arbeitskräfte benötigt, z.B. in der Tourismusbranche in Hotels oder zur Weihnachtszeit in der Süßwarenproduktion. Hier stellt sich auch die Frage nach der Rekrutierung. In solchen Fällen können die Mitarbeiter in der Personalbedarfsplanung sich an Zeitarbeitsfirmen wenden oder Anzeigen aufgeben oder selber einen Pool mit Adressen bereit halten. Aufwand und Kosten der einzelnen Möglichkeiten müssen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.

In einigen Bereichen wie der Feuerwehr oder in Krankenhäusern kann es vorkommen, dass bei einem Notfall plötzlich ein hoher Bedarf an Personal da ist. Deshalb ist unter Umständen eine Rufbereitschaft erforderlich. Diese erfordert eine umsichtige Planung und gute Regelungen. Auch hierzu gibt es gesetzliche Bestimmungen wie diese in die Dienstpläne integriert und entlohnt werden müssen.


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Über den Autor

Stefan Ansgar Böttcher


von: Ansgar
Anzahl der Wörter: 294

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