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Autoleasing


Autoleasing ist aus steuerlicher Sicht für Gewerbetreibende interessant, auch immer mehr nicht selbstständige entscheiden sich ihren Wagen zu leasen statt es zu kaufen. Beim Autoleasing zahlt der Leasingkunde mit den Leasinggebühren einzig für den Gebrauch der Fahrzeuge. Es wird kein unnötiges Geld ausgegeben und der Kunde erhält sich Rücklagen für andere Käufe.

Bevor der Kunde sich wirklich für einen Leasing-Vertrag entscheidet, sollte man sich im Vorwege Gedanken über die richtige Art des Vertrages machen. Hierbei wird zwischen zwei Arten von Verträgen unterschieden.

Zum einen gibt es den KM-Vertrag, bei dem der entscheidende Fakt ist, dass das Auto zum Ende der Laufzeit an den Leasinggeber zurück geht. Nach der Rückgabe des Fahrzeuges werden mit dem Leasingnehmer nur die Mehrkilometer oder die Minder-Kilometer abgerechnet und eventuelle Beschädigungen, die außerhalb der normalen Nutzung liegen.

Die zweite Variante ist der Vertrag mit Restwertausgleich. Beim Restwertvertrag ist die Besonderheit, dass der Kunden das RW-Risiko hat. Das heisst, dass der Restwert für den Kunden bereits bei Vertragsabschluss verbindlich ist. Wenn nach Verkauf des Fahrzeuges am Vertragsende Differenzen anfallen, wird diese mit dem Kunden verrechnet. Mindererlöse gehen zu 100 Prozent zu seinen Lasten, an Gewinnen wird der Kunde zu 3/4 beteiligt.

Für den Kunden ist es darum äußerst von Bedeutung, sich beim Abschluss des Vertrages für die richtige Vertragsvariante zu entscheiden, damit es letztendlich kein schlimmes erwachen gibt.


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Über den Autor

Tanja Komjahn - t.komjahn@gmail.com


von: TanjaK
Anzahl der Wörter: 224

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