Berufshaftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist kompliziert und erfordert eine erhebliche Fachkenntnis und eine Berufshaftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer. In der Ausübung der beruflichen Tätigkeit können dementsprechend schnell Fehler unterlaufen. Diese Gefahr, nämlich das Verursachen eines Schadens des Mandanten durch ein Berufsversehen seitens des Wirtschaftsprüfers, bezeichnet man im Allgemeinen als Haftpflichtrisiko. Hier wird außerdem zwischen Prüfungs-, Qualitäts- und Kommunikationsrisiko unterschieden.
Als Prüfungsrisiko wird die Möglichkeit bezeichnet, dass ein Wirtschaftsprüfer unwissentlich versäumt, seinen Bestätigungsvermerk für einen fehlerhaften Jahresabschluss einzuschränken oder ganz zu versagen. Sollte der Mandant hingegen eine Einschränkung des Vermerks als ungerechtfertigt empfinden oder die Erläuterungen des Prüfungsergebnisses als unzureichend, so kann er Ersatz für möglicherweise entstandene Schäden einfordern. Dieses Risiko wird als Qualitätsrisiko bezeichnet, da der Mandant hierbei einen Qualitätsmangel in der Arbeit des Wirtschaftsprüfers anklagt.
Kommunikationsrisiko bezeichnet die Situation, dass ein Mandant meint, es sei eine mangelhafte Leistung erbracht worden, obwohl dies nicht der Fall ist. Möglicherweise hat der Mandant hierbei komplizierte Sachverhalte nicht komplett erfasst, wodurch eine Erwartungs- bzw. Verständnislücke entstanden ist. Dieses Risiko ist bei Wirtschaftsprüfern relativ hoch, da dessen Arbeitsfeld wie gesagt eine besonders hohe Fachkenntnis erfordert.
Für entstandene Schäden kann der Wirtschaftsprüfer prinzipiell mit seinem gesamten Privatvermögen haftbar gemacht werden. Da solche Forderungen schnell existenzbedrohende Formen annehmen können, sind Wirtschaftsprüfer verpflichtet eine Berufshaftpflicht in angemessenem Umfang abzuschließen.
Diese Versicherung schützt sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen und übernimmt im Haftpflichtfall die Schadenszahlungen, sowie die Gerichtskosten. Der Versicherungsschutz für das Risiko der Steuerberaters ist automatisch mitversichert, der separate Abschluss eine Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater ist daher nicht notwendig.
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Über den Autor
Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
von: holger
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