Berufshaftpflichtversicherung
Wenn Sie als Steuerberater tätig sind kann es Ihnen passieren, dass zum Beispiel durch einen Systemfehler in der Buchführung, eine falsche Auskunft oder die Versäumung der Rechtsmittelfrist ein großer Vermögensschaden für Ihren Mandanten entsteht. Dieser besitzt die Möglichkeit von einer Klage gegen Sie Gebrauch zu machen, um den durch Sie entstandenen Schaden nicht selber ausgleichen zu müssen. Da das steuerrechtliche Umfeld sich ständig wandelt, ist die Gefahr eines fahrlässigen Verschuldens hoch. Außerdem sind die Mandanten heute eher als noch vor wenigen Jahren bereit, Ihren Steuerberater aufgrund eines Fehlers zu verklagen. Die Haftpflichtversicherung Steuerberater dient dazu, Sie vor derartigen existenzbedrohenden Ereignissen zu schützen und im Ernstfall den Schaden auszugleichen. Da Sie als selbstständiger Steuerberater durch ein Gesetz aus dem Jahr 1990 ohnehin zu einer angemessenen Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, ist eine Auseinandersetzung mit den Thema unvermeidlich. Sie sollten sich sehr gründlich beraten lassen, da Ihre Risiken vor Vertragsabschluss sehr genau abgeschätzt werden müssen. Nur bei der korrekten Bewertung Ihrer Risiken kann die Deckungssumme der Versicherung sinnvoll angelegt werden. Laut Gesetzgeber muss die Mindestsumme bei 250.000 EUR pro Versicherungsfall liegen. Für die meisten Steuerberater reicht dies auch aus. Ihr Versicherungsschutz sollte dennoch genau den Mandantenrisiken und Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen.
Unselbstständige Steuerberater sind nicht dazu verpflichtet, die gerade beschriebene Versicherung abzuschließen. Ein weitere Berufsgruppe die grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung sind die Rechtsanwälte, diese benötigen eine Rechtsanwalt Haftpflichtversicherung.
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Über den Autor
Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
von: holger
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