Privatkredit
Ein Privatkredit beschreibt die Überlassung eines Kredites bei dem der Kreditgeber nicht im Sinne eines gewerbliche Unternehmens handelt, sondern im Sinne einer Privatperson.
Üblicherweise werden diese Privatkredite besonders innerhalb von Familien weitergegeben, wodurch sich der Name wandelt und ein so genanntes Verwandtendarlehen entsteht. Es ist jedoch laut Gesetz nicht klar vorgeschrieben das der Kreditgeber bei einem derartigen Kredit ein naher Verwandter sein muss. Es kann sich dabei natürlich auch um eine dritte Person handeln. Probleme hierbei sind die schwierige Ermittlung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.
Vorgaben für die Vergabe eines Privatkredites sind genau geregelt und liegen dicht bei denen einer Bank. Diese Vorgaben sind in den Paragraphen 488 ff. BGB genau geregelt. Problematisch dabei sit das Privatdarlehen meist recht formlos abgeschlossen werden und oft auch nur mündlich. Um eine Kreditvergabe nachweisen zu können sollte man jedoch dies schriftlich festhalten. Genau wie bei einem durch Banken vereinbarten Kredit kann man entsprechende Sicherheiten abschließen. Dazu sollte man auf die juristisch korrekte Formulierung des Blattes achten. Sollten diese nicht korrekt formuliert sein, so besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko.
Da aus Sicht der Steuer bei Privatkrediten einiges machbar ist, werden sie besonders für die Immobilienfinanzierung genutzt oder auch für eine Geschäftsbeteiligung. Sollten der Privatkredit einem Vergleich von Dritten standhalten, so gelten für ihn die gleichen Bedingungen wie für einen normalen Bankenkredit.
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Andreas Jensen andreas.jensen78[-ä't-]gmx.de
von: Andreas Jensen
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