Riester Rente
Aufgrund demographischer Faktoren und hoher Arbeitslosenzahlen, hat sich das Verhältnis von Rentenbeitragszahlern und Rentenempfängern erheblich verschoben. Da der Generationenvertrag der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch darauf basiert, dass die jüngere Generation mit ihren Beiträgen die Rente der jeweils älteren Generation finanziert, hat dieses Missverhältnis fatale Folgen für die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungen. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist daher unbedingt in Erwägung zu ziehen. Da der Staat ebenfalls Interesse an dieser Form der Eigeninitiative seiner Bürger hat, werden neuerdings bestimmte Rentenversicherungen staatlich bezuschusst, z.B. die Riester Rente bzw. es werden entsprechende Steuervorteile eingeräumt wie bei der Rürup-Rente Rürup-Rente. Das Rentenmodell mit den höchsten staatlichen Förderungsmöglichkeiten, ist die so genannte Riesterrente.
Hierbei wird ein Teil der Beiträge vom Versicherten selbst finanziert und ein Teil durch staatliche Zulagen. Diese Zulagen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Darum kümmert sich jedoch in der Regel das Versicherungsunternehmen.
Die Höhe des selbst zu zahlenden Beitrags richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten, unter Berücksichtigung des individuellen Familienstandes. So gibt es beispielsweise eine finanzielle Sonderzulage pro Kind. Generell gilt, dass der Mindestbeitrag von 60 € nicht unterschritten, aber auch die Maximalgrenze nicht überschritten werden darf, das sonst die staatlichen Förderungen wegfielen.
Das vom Versicherten eingezahlte Kapital wird außerdem verzinst.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand, also frühestens ab dem vollendeten 60.Lebensjahr, wird dem Versicherten eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Er kann sich auch 30% des ersparten Kapitals direkt auszahlen lassen, wenn er in Kauf nimmt, dass die monatliche Rente dann dementsprechend geringer ausfällt.
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Über den Autor
Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
von: holger
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