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Steuern


Steuern gibt es bereits so lange Menschen in größeren Gemeinschaften zusammenleben. Zu früheren Zeiten wurde der Beitrag für die Gemeinschaft als Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, gezahlt. Jedermann wurde ein vorher festgelegter Teil der des verdienten Geldes für den Fronherrn abverlangt. Natürlich auch Sachabgaben waren üblich. Somit wurde zum Beispiel eine Zehntel jeder Ernte in gemeinschaftlichen Speichern gelagert. Der Ausdruck "Steuer" hat seinen Ursprung im Althochdeutschen. Hier meinte der Begriff stiura etwa Stütze oder Unterstützung. Bereits im bekannten Altertum wurden Steuern abgegeben. Sie wurden zu jeder Zeit Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. Noch heute sind die Haupteinnahmen des modernen Staates die Steuern. In diesem Zusammenhang werden einerseits das Staatswesen unterstützt, auf der anderen Seite unzählige gemeinschaftlich genutzte Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Versorgung von Altenheimen.

Steuern werden in Deutschland nicht zweckgebunden gegeben. Dies meint, dass zum Beispiel die Mineralölsteuer nicht als Nutzungsgebühr für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen angesehen wird, sondern in den großen Topf der Staatseinnahmen fließt. Das erste Mal wurde die Steuererhebung dreitausend Jahren vor Christus belegt. Im alten Ägypten wurden zu jeder Zeit eine Erntesteuer und ein Zoll für die Überquerung des Nils abgegeben. In weiteren städtischen Hochkulturen, wie in Babylonien wurden vor allem die Viehhaltung und geangelten Fische versteuert. Fast alle Steuerabgaben sind für den Verbraucher selten merklich. Somit sind Tabak- und Alkoholsteuer im Verkaufspreis enthalten. Eigentlich keiner denkt daran, dass beim Kauf dieser Waren ein bestimmter Betrag an den Staat abgeführt wird. Auch die Mehrwertsteuer, die für Produkte erhoben wird, ist in der Regel kaum zu spüren. Im Ergebnis kam dies mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erst wieder ins Bewusstsein. Die Steuerdurchführung, folglich das Steuererhebungsverfahren ist eine behördliche Aufgabe, also dem Finanzamt. Die deutsche Gesetzgebung bildet den Ursprung für das Steuererhebungsverfahren. Viele Menschen beschreiben es als schwierig und wenig durchschaubar. Sämtliche Sonderregelungen und Ausnahmen brauchen wirklich einen Fachmann zur Beratung.


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Über den Autor

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Autor : Daniel Keppler
eMail: artikel[@]danielkeppler.de


von: smoru
Anzahl der Wörter: 306

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