Vermögenswirksame Leistungen Fonds
VL Fonds sind Zuwendungen vom Arbeitgeber, die auf den Bruttoverdienst hinzugefügt werden. Wie hoch diese sind, kann individuell von jeder Firma festgelegt werden. Sie liegt meist zwischen acht und vierzig Euro. Wer das Glück hat und Vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann diese anlegen. Entweder in Investmentfonds oder Bausparverträge.
Eine Anlage in Investmentfonds kann vom Kunden nur in Aktienfonds erfolgen. Der Anleger hat dabei nur die Auswahl, ob es rein internationale Fonds, europäische Fonds, oder rein deutsche Investmentfonds sind.
Der Staat gibt zu der Rendite eine Zulage für die Vermögenswirksamen Leistungen. Für jährliche Sparleistungen liegt das LV-Sparen bei 18 Prozent. Allerdings ist eine Grenze von 400,00 Euro gegeben, was einem monatlich Beitrag von 34 Euro entspricht.
Wer eine Sparzulage erhalten will, muss sie jährlich beim Finanzamt im Rahmen der
Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Das versteuerte Bruttoeinkommen bei ledigen Personen muss maximal 17.900 Euro und bei Verheiratete 35.800 Euro betragen. Sonderausgaben und Werbungskosten können das versteuernde Einkommen ggf. senken.
Doch auch die Dauer der Anlage ist eine Vorraussetzung für den Erhalt der Sparzulage. Er beträgt sieben Jahre. Wobei die VL-Fonds Besparung nur über sechs Jahre geht und es im letzten Jahr keine Einzahlung gibt.
Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist, wird das VL-Depot zum Investmentdepot. Der Anleger kann selbst entscheiden ob er weiteres Geld einzahlt oder es zur Auszahlung kommt.
Eine Anlage in VL-Fonds ist bei Sparkassen und Banken möglich. Allerdings ist bei einigen Instituten eine Anlage nur in hauseigenen Fonds möglich. Großbanken bieten eine Auswahl aus allein zugelassenen Fonds. Durch sogenannte Ratinggesellschaften können die besten Investmentfonds herausgefunden werden. Diese Gesellschaften vergeben Punkte bzw. Sterne für die Performance der Fonds.
Eine monatliche Einzahlung kann individuell vereinbart werden, allerdings werden nur die 400,00 Euro pro Jahr gefördert.
Für Personen die vom Arbeitgeber keine VL bekommen, können diese Anlagemöglichkeit trotzdem nutzen. Das Geld muss zwar aus eigener Tasche gezahlt werden, jedoch sind die Zulagen vom Staat trotzdem möglich.
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Über den Autor
Marcel Winter
von: Gast
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